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Unsere Welt steckt voller Technik, die wir täglich wie selbstverständlich nutzen. Eigentlich auch selbst- verständlich, dass man diese Technik in gewissen Abständen überprüfen lässt. Wer fährt schon zwanzig Jahre Auto, ohne einmal die Bremsen überprüfen zu lassen? Gleiches gilt auch für den Elektro-Bereich! Für den Elektro-Bereich hat der Gesetzgeber im April 1979 + 2001 die Unfallverhütungsvorschrift: "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
BGV-A2 (VBG-4) in Kraft gesetzt. Danach ist der Betreiber einer Anlage verpflichtet, darauf zu achten, dass diese vor der ersten Inbetriebnahme im ordnungs- gemäßen Zustand ist, d.h. den VDE-Bestimmungen entspricht. Er ist weiterhin verpflichtet, die Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen: Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte und Maschinen müssen ca.
alle 4 Jahre, nichtortsfeste Betriebsmittel alle ca. 6 Monate überprüft werden.
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