Unsere Welt steckt voller Technik, die wir täglich wie selbstverständlich nutzen. Eigentlich auch selbst-
verständlich, dass man diese Technik in gewissen Abständen überprüfen lässt. Wer fährt schon zwanzig
Jahre Auto, ohne einmal die Bremsen überprüfen zu lassen? Gleiches gilt auch für den Elektro-Bereich!
Für den Elektro-Bereich hat der Gesetzgeber im April 1979 + 2001 die
Unfallverhütungsvorschrift:
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" BGV-A2 (VBG-4) in Kraft gesetzt. Danach ist der Betreiber
einer Anlage verpflichtet, darauf zu achten, dass diese vor der ersten Inbetriebnahme im ordnungs-
gemäßen Zustand ist, d.h. den VDE-Bestimmungen entspricht. Er ist weiterhin verpflichtet, die
Ordnungsmäßigkeit zu überprüfen: Elektrische Anlagen und ortsfeste Geräte und Maschinen müssen
ca. alle 4 Jahre, nichtortsfeste Betriebsmittel alle ca. 6 Monate überprüft werden.

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Der E-Check gibt ihnen die Gewissheit,
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Sicherheitsvorschriften genügt und
es keine bösen Überraschungen gibt.
Gefährliche Mängel werden erkannt
und beseitigt. Bedenken Sie, dass
auch Ihre Versicherung die Gesetze
kennt und darauf Wert legt, dass diese
eingehalten werden. Ausführliche Infor-
mationen erhalten Sie beim Innungs-
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